
Ihre Lohnsteuerhilfe in Kassel Mitte
Steuererklärung für Arbeitnehmer von den Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe in Kassel Mitte. Die Lohi hilft, Steuern zu sparen. Jedem Mitglied ganz individuell.
Seit 1975 macht die Lohi-Beratungsstelle in der documenta Stadt die Steuererklärung für ihre Mitglieder. Die Obere Königsstraße 1 ist Anlaufstelle für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre in allen Fragen rund um die Einkommensteuer. Die Beratungsstelle befindet sich im Gebäude der Stielows Fahrschule und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Bei Bedarf bietet der Lohnsteuerhilfeverein sogar Termine außerhalb der regulären Öffnungszeiten an.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und beraten Mitglieder in allen Fragen zur Einkommensteuer kostenlos, egal wie oft Sie uns brauchen.
- Hausbesuche bei Menschen mit Bewegungseinschränkung
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Unsere Beratungsstelle finden Sie direkt in der Stadtmitte von Kassel. Die Büroräume liegen direkt an der Kreuzung Obere Königsstraße/ Wilhelmshöher-Allee und der Friedrichsstraße.
Die gebührenpflichtigen Parkplätze erreichen Sie am besten über die Obere Königsstraße, die Wilhelmshöher-Allee und der Friedrichsstraße.
Sie haben ca. 30 Meter entfernt eine Straßenbahn- und Bushaltestelle "Fünffensterstraße". Dort halten die Linien RT 3, 4 und 5, die Tram 4 und 8, sowie die Buslinien 12 und 500.
Eine weitere Haltestelle liegt ca. 50 Meter von uns entfernt, "Rathaus". Dort halten die Linien der RT 3 und 4 und die Straßenbahnlinien 1, 3, 4, 5, 6 und 8.
Öffnungszeiten
Juni - Januar: | |
Montag, Dienstag und Donnerstag | 08:30-13:00 14:00-17:00 |
Mittwoch und Freitag | 08:30-13:00 |
Februar - Mai: | |
Montag - Freitag | 08:30-13:00 14:00-18:00 |
Steuererklärung für Arbeitnehmer
für nur 45 € bis 375 € - sozial gestaffelt, je nach Einkommen.
5,0 von 5 Sternen
basierend auf 166 Bewertungen unserer Mitglieder.
Wir machen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen einer Mitgliedschaft, begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.